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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGBs Verkaufs -und Lieferbedingungen
der Firma Ethernetworks
Thebäerstrasse 30
54292 Trier


§ 1 - Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen der Schriftform.


§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde erwirbt die Vertragsgegenstände durch Bestellung oder Barkauf.
Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Kunden innerhalb dieser Frist der bestellte Vertragsgegenstand zugesendet wird.
Die einschlägigen Informationen über Vertragsgegenstände und Vertragsinhalt nach § 2 Abs. 2 FernAbsG sind, soweit sie nicht in diesen ABGs enthalten sind, im Internet abrufbar und werden mit der Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Vertragsgegenstände beigefügt oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail über die vom Kunden bei der Bestellung benannte E-Mail-Adresse) übertragen.

§ 3 - Vertragsgegenstand/Nebenrechte

Beim Erwerb von Software gelten die entsprechenden Nutzungsbestimmungen seitens des Herstellers. Mit der Benutzung erkennt der Kunde diese an.


§ 4 - Lieferung

Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt grundsätzlich vom Zentrallager unseres Firmensitzes durch Bereitstellungsanzeige des Vertragsgegenstandes zur ausschließlichen Verfügung des Kunden -Erfüllungsort-.
Die Kosten der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort fallen von der Versandstation an den Kunden zur Last. Die Wahl des Versandweges und der Versandart, bleibt uns überlassen.
Die Versendung des Vertragsgegenstandes erfolgt grundsätzlich per Nachnahme.
Teillieferungen sind zulässig.
Bei Softwarekauf liefern wir zu den Programmen zugehöriges Dokumentationsmaterial.
Mit Abschluß eines Wartungsvertrages, sonst nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung, werden die vertragsgegenständlichen Geräte, Zubehörteile und Programme beim Kunden installiert und deren technische Betriebsbereitschaft hergestellt. Die einschlägigen Informationen über Dienstleistung und Vertragsinhalt nach § 2 Abs. 2 FernAbsG sind, soweit sie nicht in diesen AGBs enthalten sind, im Internet abrufbar und werden mit Vertragsabschluß gesondert übersandt oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail über die vom Kunden bei der Anbahnung des Vertrags angegebene E-Mail-Adresse) übertragen.
Der Kunde kann uns frühestens nach dem Ablauf von vier Wochen nach Verzugseintritt der Lieferverpflichtung, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen. Unterbleibt die Lieferung während der Nachfrist oder erklären wir uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, außer Stande, liefern zu können, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
Es bleibt uns vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.

§ 5 - Preise

Unsere Preise gelten grundsätzlich für die Lieferung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation vom Zentrallager unseres Firmensitzes, ausschließlich Verpackung und Versand.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht muß der Kunde unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 6), zur Zahlung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 - Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über mit Anzeige der Bereitstellung am Erfüllungsort; bei Versand, sobald wir den Vertragsgegenstand der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben, falls die Belieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
Bei Versand wird die Lieferung des Vertragsgegenstandes auf Wunsch und Kosten des Kunden von uns namens und im Auftrag des Kunden gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Mit Gefahrenübergang gilt der Vertragsgegenstand beim Kunden als eingegangen im Sinne von § 3 FernAbsG.

§ 7 - Gewährleistung

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel am Vertragsgegenstand vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung unter Einschluß des Subsitutionsrechts gem. § 4 Ziff. 7 berechtigt. Für die Durchführung der Mangelbeseitigung hat uns der Kunde den Vertragsgegenstand auf seine Kosten und Gefahr am Erfüllungsort zur Verfügung zu stellen mit einem Nachweis des Zeitpunkts des Gefahrübergangs. Die Auslieferung des Vertragsgegenstandes nach Durchführung der Mängelbeseitigung, oder des Substituts erfolgen entsprechend § 4.
Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nicht vor, wenn der am Vertragsgegenstand aufgetretene Mangel unter Beachtung der Betriebsanleitung oder des Dokumentationsmaterials behoben werden kann.
Die Gewährleistung erlischt, wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes abweichend von der Betriebsanleitung, den Vorgaben des Dokumentationsmaterials oder der Wartungshinweise erfolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien eingesetzt werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder sonstwie Änderungen und Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel unabhängig davon entstanden ist. Gleiches gilt, wenn uns der Kunde den Mangel am Vertragsgegenstand nicht unverzüglich mitteilt und den Vertragsgegenstand zur Mangelbeseitigung zur Verfügung stellt.
Für die Überprüfung eines Mangels des Vertragsgegenstandes, für den unsere Eintrittspflicht im Rahmen der Gewährleistung nicht besteht, sind wir berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe unserer betriebsüblichen Kostensätze gegenüber dem Kunden gesondert abzurechnen.
Schlägt die Mangelbeseitigung wiederholt fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen; der Anspruch auf Wandlung ist ausgeschlossen.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 6 gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht, sowie dann, wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Die wird durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht unterbrochen. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diesen kein Anspruch aus unerlaubter Handlung zu Grunde liegt.
Bei der vertragsgemäß geschuldeten Lieferung von gebrauchten Vertragsgegenständen schließen wir jede Verpflichtung zur Gewährleistung aus.

§ 8 - Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
Die verkaufte Software darf weder ganz, noch teilweise Dritten überlassen werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben an der Software in keiner Form verändern.
Beim Einsatz der Software trägt das Risiko des Datenausfalls durch das Versäumnis einer täglichen Datensicherung ausschließlich der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausfuhr des Vertragsgegenstandes die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die COCOM-Bestimmungen sowie die US-Export Administration Regulations zu beachten.


§ 9 - Widerrufsrecht


Dem Kunden steht hinsichtlich seiner auf Abschluß des Vertrages gerichteten Willenserklärung ein Widerrufsrecht nach § 3 FernAbsG zu:
a) Der Widerspruch muß keine Begründung erhalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Vertragsgegenstände innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt unter der Voraussetzung der Erfüllung unserer Informationspflichten gem. §2 Abs 3 FernAbsG mit dem Eingang der Vertragsgegenstände beim Kunden. Mit Gefahrenübergang gilt der Vertragsgegenstand beim Kunden als eingegangen sowie die Informationen als zugegangen, die den Vertragsgegenständen beigefügt waren.
b) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Fa. Ethernetworks, Thebäerstrasse 30, 54292 Trier.
c) Die Rücksendung der Vertragsgegenstände als Widerruf oder als Folge der Verpflichtung des Kunden nach §361 a Abs. 2 BGB hat der Kunde auf unsere Kosten und Gefahr vorzunehmen, ausgenommen bei einem Warenwert der Vertragsgegenstände bis zu einem Betrag von 40 Euro. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung der Vertragsgegenstände, es sei denn, daß die gelieferten Vertragsgegenstände nicht den bestellten entsprochen haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Vertragsgegenstände, die die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software zum Gegenstand haben, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

§ 10 - Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag - Vorbehaltsware -.
Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes berechtigt. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Sind die anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
Sämtliche dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Rahmen der Verfügung über die Vorbehaltsware zustehenden Forderungen tritt er hiermit im voraus in voller Höhe an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, sowie bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen aus dem Vertrag insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 - Erfüllungsort/Sonstiges

Erfüllungsort, sofern nicht anders vereinbart, ist die Zentrale unseres Firmensitzes in Trier.
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichern und automatisch verarbeiten.

§ 12 - Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Trier, Deutschland

 

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Bestellen Sie per Telefon: 0700-ethernet oder 0651-991892-10
per Fax: +49 (0)651-991892-20
oder via e-mail an sales@ethernetworks.de

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